Hundeschule Gresten
HUNDEERZIEHUNG NÜTZT - HUNDEERZIEHUNG SCHÜTZT

Sachkundenachweis


Der nächste Termin wird voraussichtlich im Winter 2025/2026 stattfinden. 

Interessierte bitten wir sich jederzeit via Mail (info@hundeschule-gresten.at) bei uns zu melden. Bei einer entsprechenden Teilnehmerzahl können zusätzliche Termine organisiert werden. 

Bitte den vollständigen Namen, Adresse und Geburtsdatum des Hundehalters angeben.

Hundehalter, die denn erweiterten Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential laut §2 des NÖ Hundehaltegesetz benötigen, bitte ebenfalls via Mail melden. Grundsätzlich sind die zusätzlichen Stunden jederzeit möglich. 

  • Jede Person, die ab 01.06.2023 zum ersten Mal Hundebesitzer wird, muss bei der Meldung des Hundes einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen. 
  • Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
  • ​Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023